(gilt für alle Supergrevet-Veranstaltungen, z. B. Wien–Berlin, Wien–Triest, Mailand–München, Basel–Kleve)

1. Veranstalter

1.1 Die Veranstaltungen unter der Marke Supergrevet (nachfolgend „Veranstaltung“ genannt) werden ausgerichtet von
Eposphere UG (haftungsbeschränkt) – Grevet ist eine Marke der Eposphere UG
Vertreten durch den Geschäftsführer: Tim Sparenberg
Oderstr. 18, 10247 Berlin, Deutschland
Handelsregister: Amtsgericht Charlottenburg, HRB 274860 B
Umsatzsteuer-ID: DE 456 29 60 70
E-Mail: info [at] grevet.de
Web: www.supergrevet.de / www.grevet.de
(nachfolgend „Veranstalter“ genannt).

Diese AGB sind in deutscher Sprache verfasst. Maßgeblich ist ausschließlich das deutsche Recht unter Ausschluss des UN-Kaufrechts. Zwingende Verbraucherschutzvorschriften des Staates, in dem die/der Teilnehmer:in ihren/seinen gewöhnlichen Aufenthalt hat, bleiben hiervon unberührt.

2. Charakter der Veranstaltung

2.1 Die Veranstaltung ist eine selbstversorgte radtouristische Ausfahrt ohne Renncharakter, die sowohl auf normalen Straßen als auch auf Wald- und Feldwegen stattfindet.
2.2 Alle Teilnehmer:innen erklären mit ihrer Anmeldung ausdrücklich, dass ihnen die spezifischen Gefahren eines Langstrecken-Selbstversorger-Radevents bekannt sind.
2.3 Die Straßen entlang der Route sind nicht für den Verkehr oder unbeteiligte Personen abgesperrt.

2.4 Leistungsumfang. Die Leistung des Veranstalters besteht im Wesentlichen in der Bereitstellung der Streckenführung (GPX-Track), des Strecken- und Vorbereitungshandbuchs, der Organisation der Veranstaltung einschließlich Checkpoints zu Dokumentationszwecken sowie des GPS-Live-Trackings. Diese Leistungen erbringt der Veranstalter mit der Sorgfalt eines ordentlichen Veranstalters; die sorgfältige Erstellung und Bereitstellung von Track, Handbüchern und Tracking ist geschuldet. Der vorgeschlagene Track und die Handbücher sind zugleich eine Empfehlung und Hilfestellung, die die eigenverantwortliche Navigation und Streckenwahl nicht ersetzt (Ziffer 8). Keine Gewähr wird dafür übernommen, dass die vorgeschlagene Strecke jederzeit richtig, aktuell fahrbar und rechtlich uneingeschränkt befahrbar ist, da sich Streckenverhältnisse – etwa durch Witterung, Erosion, wald- und bergtypische Ereignisse (z. B. Astbruch, Steinschlag), Bauarbeiten, Sperrungen oder behördliche Vorschriften – kurzfristig und ohne Einfluss des Veranstalters ändern können. Die Haftung des Veranstalters richtet sich nach Ziffer 5.6. Nicht Bestandteil der Leistung sind insbesondere die Sicherung oder Absperrung der Strecke, Verkehrsregelung, Begleitfahrzeuge, Besen-, Rettungs- oder Transportdienste, medizinische oder persönliche Betreuung, Unterkunft und Verpflegung. Die Teilnahme erfolgt selbstversorgt und eigenverantwortlich (Ziffern 5 und 10).

3. Teilnahmevoraussetzungen

3.1 Die Teilnahme steht grundsätzlich allen interessierten Personen offen. Voraussetzungen:
3.1.1 Mindestalter von 18 Jahren.
3.1.2 Ausreichende physische Fitness und gesundheitlicher Zustand, um die geplanten Aktivitäten eigenverantwortlich durchzuführen.
3.1.3 Eigene Ausrüstung (Fahrrad, Helm, Notbiwak etc.), die den geltenden Sicherheitsstandards entspricht.

4. Verpflichtungen der Teilnehmer:innen

4.1 Jede:r Teilnehmer:in ist verpflichtet, die im Vorfeld der Veranstaltung bereitgestellten Informationen zu Ablauf, Routen und organisatorischen Hinweisen zu lesen und entsprechende Vorbereitungen zu treffen.
4.2 Jede:r Teilnehmer:in bestätigt, dass die bei der Anmeldung gemachten Angaben zur Person korrekt sind.

5. Teilnahme auf eigene Verantwortung / Haftung

5.1 Die Teilnehmer:innen nehmen auf eigene Verantwortung und eigenes Risiko teil.
5.2 Vorbehaltlich der Regelung in Ziffer 5.6 übernimmt der Veranstalter keine Haftung für Unfälle, Verletzungen, Schäden an Eigentum oder andere Verluste, die während der Veranstaltung auftreten können.
5.3 Die Teilnehmer:innen müssen stets ihre Fahrgeschwindigkeit und Pausengestaltung entsprechend ihrem fahrerischen Können und ihrer körperlichen Verfassung wählen. Mit zunehmender Fahrdauer und besonders bei Nachtfahrten sind Ermüdung und die damit nachlassende Zuverlässigkeit der eigenen Wahrnehmung und Urteilskraft zu berücksichtigen; bei Nachtfahrten ist besondere Sorgfalt geboten.
5.4 Vorbehaltlich der Regelung in Ziffer 5.6 ist die Haftung für wald- und bergtypische Gefahren wie Astbruch, Steinschlag, Felssturz, Fahrspuren etc. ausgeschlossen.
5.5 Vorbehaltlich der Regelung in Ziffer 5.6 übernimmt der Veranstalter keine Haftung für Diebstahl oder Verlust persönlicher Gegenstände, einschließlich Fahrräder, Ausrüstung und Wertgegenstände.
5.6 Der Veranstalter haftet unbeschränkt für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit sowie für Schäden aus der Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit, die auf einer vorsätzlichen oder fahrlässigen Pflichtverletzung des Veranstalters oder seiner Erfüllungsgehilfen beruhen. Bei einfacher Fahrlässigkeit haftet er nur bei Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht (Kardinalpflicht), deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung die Teilnehmenden regelmäßig vertrauen dürfen; die Haftung ist dann auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt. Im Übrigen ist die Haftung ausgeschlossen. Die Haftung nach zwingenden gesetzlichen Vorschriften (z. B. Produkthaftungsgesetz) bleibt unberührt.
5.7 Soweit die Haftung des Veranstalters ausgeschlossen oder beschränkt ist, gilt dies auch für die persönliche Haftung seiner Angestellten, Arbeitnehmer:innen, Mitarbeiter:innen, Vertreter:innen, freiwilligen Helfer:innen und Erfüllungsgehilfen.
5.8 Der Veranstalter erbringt keine Betreuung und keine medizinische, mechanische oder Verpflegungsleistung und ist nicht verpflichtet, Teilnehmer:innen entlang der Strecke zu suchen, zu bergen oder zurückzuholen. Im Notfall gilt die reguläre Rettungskette (Notruf 112); für das Herbeirufen von Hilfe sind die Teilnehmer:innen selbst verantwortlich. Gesetzliche Hilfeleistungs- und Schutzpflichten bleiben unberührt.

6. Anmeldung / Buchung

6.1 Die Anmeldung und Buchung von Leistungen erfolgt online über www.supergrevet.de, www.grevet.de oder veröffentlichten Partnerseiten.
6.2 Sie erhalten eine Bestätigung Ihrer Buchungsanfrage per E-Mail. Im Anschluss wird Ihre Anfrage geprüft und Sie erhalten eine verbindliche Rechnung. Hinweis: Die Durchführung steht unter dem Vorbehalt der Mindestteilnehmerzahl gemäß Ziff. 7.4 und 22.3.

7. Vertragsabschluss

7.1 Mit Abschluss der Buchung und Anerkennung dieser AGB gibt der/die Teilnehmer:in ein verbindliches Angebot ab. Der Teilnahmevertrag kommt mit der Buchungsbestätigung des Veranstalters zustande. Für die Startberechtigung gilt zusätzlich Ziffer 18.1. Die Teilnahmegebühr ist nach Rechnungsstellung innerhalb von 7 Tagen, spätestens jedoch 14 Tage vor Veranstaltungsbeginn vollständig zu begleichen. Erfolgt keine fristgerechte Zahlung, behält sich der Veranstalter das Recht vor, den Teilnahmeplatz anderweitig zu vergeben. Gebuchte Zusatzprodukte bleiben bis zur vollständigen Bezahlung im Eigentum des Veranstalters.
7.2 Der Veranstalter kann nach eigenem Ermessen und jederzeit frei darüber entscheiden, ob die Anmeldung von einer Einzelperson akzeptiert wird oder nicht. Eine Begründung ist nicht erforderlich.
7.3 Der Veranstalter kann Teilnehmer:innen, die gegen die Regeln oder Sicherheitsvorgaben verstoßen, von der weiteren Teilnahme ausschließen. Eine Rückerstattung der Teilnahmegebühr erfolgt in diesem Fall nicht.
7.4 Mindestteilnehmerzahl (Bedingung):
Die Durchführung der Veranstaltung steht unter dem Vorbehalt, dass je Veranstaltungstermin mindestens 20 Teilnehmer:innen gemeldet und bezahlt haben. Wird die Mindestteilnehmerzahl nicht erreicht, kann der Veranstalter die Veranstaltung nach Ziffer 22 absagen oder verschieben; bei Absage richtet sich die Erstattung nach Ziffer 22.3. Der Vertragsschluss nach Ziffer 7.1 bleibt hiervon unberührt.
7.5 Wird eine Zahlung zurückgebucht, widerrufen oder angefochten, verfällt der Startplatz; eine Teilnahme ist dann ausgeschlossen.

8. Route, Abweichungen und Sperrungen

8.1 Die Navigation erfolgt eigenständig auf Basis des zur Verfügung gestellten GPX-Tracks. Dieser versteht sich als Vorschlag und kann bzw. muss verlassen werden, wenn z. B. (kurzfristige) Hindernisse auftauchen, Fehlplanungen vorliegen oder die Gesetzeslage (z. B. kurzfristige Wegsperrungen etc.) es nicht erlaubt, ihm zu folgen.
8.2 Entsprechende Hardware sowie das Wissen um den Umgang damit werden vorausgesetzt.
8.3 Vorbehaltlich der Regelung in Ziffer 5.6 übernimmt der Veranstalter keine Verantwortung für Schäden oder Unfälle, die durch Routenabweichungen oder Hindernisse auf der Route entstehen.
8.4 Track, GPX-Dateien, Streckenhandbuch und Vorbereitungshandbuch stellen wir zur persönlichen Nutzung für die gebuchte Veranstaltung zur Verfügung. Eine Weitergabe, Veröffentlichung oder kommerzielle Nutzung ist ohne unsere vorherige Zustimmung in Textform nicht gestattet.

9. Sicherheitsmaßnahmen

9.1 Die Teilnehmer:innen sind verpflichtet, während der Veranstaltung die geltenden Verkehrsregeln und Gesetze einzuhalten.
9.2 Die Straßenverkehrsordnung, die Naturschutzgesetze und Schutzgebietsverordnungen sowie die Waldgesetze der jeweiligen Länder und Bundesländer sind einzuhalten.
9.3 Auf allen Strecken besteht Helmpflicht. Bei Nachtfahrten ist eine funktionierende Beleuchtung gemäß StVZO zwingend erforderlich.
9.4 Wer unterwegs andere Teilnehmer:innen oder Dritte in einer Notlage antrifft, hält an und leistet Hilfe oder ruft Hilfe. Hilfe hat immer Vorrang vor der eigenen Fahrt.

9.5 Ausschluss aus wichtigem Grund. Der Veranstalter kann Teilnehmende in begründeten Fällen jederzeit von der weiteren Ausfahrt ausschließen, insbesondere bei Sicherheitsrisiken, Regelverstößen, ungeeigneter Ausrüstung oder Gefährdung anderer Teilnehmender. Eine Rückerstattung der Teilnahmegebühr erfolgt in diesem Fall nicht.

9.6 Dies gilt bereits am Start: Fehlt die Pflichtausrüstung oder ist sie unvollständig bzw. nicht funktionsfähig, kann der Start zurückgestellt werden, bis der Mangel behoben ist. Lässt der Zustand einer Person eine sichere Weiterfahrt erkennbar nicht mehr zu (z. B. Unterkühlung, schwere Erschöpfung, Orientierungsverlust), kann der Veranstalter sie zum Abbruch anhalten; dies dient allein der Sicherheit und ist keine Wertung. Bei unsportlichem Verhalten (z. B. unerlaubte fremde Hilfe, Abkürzen der Strecke, Täuschung über den Fahrtverlauf) kann zudem der Finisher-Status aberkannt werden.

9.7 Anweisungen des Veranstalters oder von ihm beauftragter Personen aus Sicherheitsgründen sind verbindlich zu befolgen. In Notfällen ist die örtliche Notrufnummer (im Veranstaltungsgebiet i. d. R. 112) zu verständigen; das GPS-/Tracking-Signal ist nach Möglichkeit aufrechtzuerhalten.

9.8 Wer die Fahrt abbricht oder aufgibt, meldet sich unverzüglich beim Veranstalter ab (über den in der Veranstaltungsinformation genannten Weg). Dies ist aus Sicherheitsgründen verbindlich, damit niemand unnötig gesucht wird.

10. Selbstversorgung und Naturerlebnis

10.1 Die Veranstaltung betont den Kernaspekt der Selbstversorgung. Die Teilnehmer:innen tragen die Verantwortung für ihre eigene Verpflegung und Ausstattung.
10.2 Das Erlebnis der Natur steht im Mittelpunkt. Es ist wichtig, dass alle Teilnehmer:innen rücksichtsvoll mit der Umwelt und anderen Wegnutzern umgehen.

11. Versicherungen

11.1 Alle Teilnehmer:innen müssen über eine Haftpflichtversicherung verfügen, sei es über einen Verband oder durch eigene private Versicherung.
11.2 Alle Teilnehmer:innen sind auch selbst z. B. für eine gültige Kranken-, Auslandskranken- und Unfallversicherung während der Veranstaltung zuständig bzw. sollten bei ihrer bestehenden Versicherung die Abdeckung der Teilnahme an Sportevents erfragen.
11.3 Alle Teilnehmer:innen müssen über eine Auslandsrückholungsversicherung (Rückholung/Rücktransport) verfügen.
11.4 Es wird darauf hingewiesen, dass die Bergung von in Bergnot geratenen Personen, insbesondere durch Flug- und Bergrettung, zu hohen Kosten führen kann. Alle Teilnehmer:innen müssen daher zusätzlich über eine Bergrettungsversicherung (insbesondere zum Ersatz von Bergungs- und Flugrettungskosten) verfügen; der Veranstalter haftet für derartige Kosten nicht; die Haftung nach Ziffer 5.6 bleibt unberührt.

12. Datenschutz und Verarbeitung personenbezogener Daten

12.1 Mit der Anmeldung stimmen Teilnehmer:innen der Verarbeitung ihrer personenbezogenen Daten zum Zweck der Veranstaltungsorganisation zu. Während der Veranstaltung können Bild- und Videoaufnahmen durch den Veranstalter entstehen. Die Teilnehmer:innen erklären sich damit einverstanden, dass dieses Material für Pressearbeit, Werbezwecke und Online-Auftritte honorarfrei genutzt werden darf. Ein Widerspruch gegen die Nutzung ist jederzeit schriftlich möglich. Bereits veröffentlichte Inhalte werden nicht nachträglich entfernt. Printprodukte dürfen bis zur Neuauflage weiterverwendet werden. Die Veröffentlichung erfolgt stets unter Wahrung der Persönlichkeitsrechte der Teilnehmer:innen.
12.2 Abgeschlossene Strecken und Echtzeit-Standorte werden für einen Zeitraum von 3 Monaten auf unserer Website angezeigt. Wenn Sie nicht möchten, dass Ihr Name erscheint, können Sie einen Spitznamen wählen. Diese Verarbeitungen sind für die Erfüllung des Vertrags erforderlich, dem Sie durch die Anmeldung beitreten.
12.3 Wir verarbeiten Ihre personenbezogenen Daten, um Ihre Anmeldung für die Strecke zu verwalten und Ihnen die angeforderten Dienstleistungen bereitzustellen. Die Dienstleistungen umfassen das Versenden von elektronischen Mitteilungen mit relevanten Informationen zur Strecke und die Verarbeitung des Standorts der Teilnehmer:innen während der Strecke.
12.4 Nachweise. Teilnehmer:innen reichen zum Nachweis der gefahrenen Strecke Fotos, Aufzeichnungsdateien (GPX, FIT) und gegebenenfalls einen Verifikationsbogen ein. Diese Dateien enthalten in der Regel Angaben zu Zeit und Ort. Der Veranstalter speichert sie zur Prüfung der Teilnahme und protokolliert dabei den Zeitpunkt des Eingangs sowie die übermittelten Zeit- und Ortsangaben. Rechtsgrundlage ist die Durchführung des Teilnahmevertrags.
12.5 Keine Veröffentlichung von Nachweisen. Abweichend von Ziff. 12.1 werden eingereichte Nachweise nicht veröffentlicht. Eine Verwendung einzelner Aufnahmen in Berichten oder auf Kanälen des Veranstalters erfolgt nur mit gesonderter Einwilligung der einreichenden Person. Nachweise werden spätestens zwölf Monate nach der Veranstaltung gelöscht; erhalten bleibt allein das Ergebnis der Prüfung.

13. GPS-Tracking und Anzeige des Standorts

13.1 Das GPS-Tracking während der Veranstaltung ist verpflichtend und dient der sicheren Durchführung der Veranstaltung, der organisatorischen Koordination und der Anzeige Ihrer abgeschlossenen Strecken und Ihres Echtzeit-Standorts auf unserer Website für einen Zeitraum von 3 Monaten.
13.2 Durch die Teilnahme an der Strecke erklären Sie sich ausdrücklich damit einverstanden, dass Ihre Standortdaten erfasst, verarbeitet und für einen Zeitraum von 3 Monaten angezeigt werden.
13.3 Entsprechende Hardware zur eigenständigen Navigation sowie das Wissen um den Umgang damit wird vorausgesetzt.
Diese Regelungen gelten zusätzlich zu unseren allgemeinen Datenschutzbestimmungen.
13.4 Das GPS-Tracking ist kein Sicherheits-, Überwachungs- oder Notrufdienst. Ausfälle, Funklöcher und ungenaue Positionen sind möglich. Im Notfall wählen die Teilnehmer:innen zuerst den Notruf 112 und informieren danach den Veranstalter.

14. Datensicherheit

14.1 Wir treffen angemessene technische und organisatorische Maßnahmen, um die Sicherheit Ihrer erfassten Standortdaten zu gewährleisten und unbefugten Zugriff zu verhindern.

15. Widerrufsrecht

15.1 Da es sich um eine Freizeitveranstaltung handelt und die Leistungserbringung einen spezifischen Termin oder Zeitraum vorsieht, besteht gemäß § 312g Abs. 2 Nr. 9 BGB kein Widerrufsrecht. Bei späterem Rücktritt oder Nichtantritt besteht kein Anspruch auf Rückerstattung. Bei Rücktritt bis 60 Tage vor Veranstaltungsbeginn liegt die Entscheidung über eine Teil-Erstattung im billigen Ermessen des Veranstalters.

16. Übertragung des Startplatzes

16.1 Der Startplatz ist personengebunden. Er kann bis spätestens 14 Tage vor Veranstaltungsbeginn auf eine Ersatzperson übertragen werden. Die Übertragung bedarf der vorherigen Abstimmung in Textform an info@grevet.de und erfolgt gegen eine Gebühr von 15 % des Teilnahmebetrags.

16.2 Die Ersatzperson muss die Teilnahmevoraussetzungen nach Ziffer 3 erfüllen, die Anmeldedaten vollständig übermitteln, einen Notfallkontakt benennen, die ärztliche Bescheinigung vorlegen, soweit sie nach Ziffer 19 für die Veranstaltung Teilnahmevoraussetzung ist, und diese AGB anerkennen. Die Übertragung wird erst mit unserer Bestätigung in Textform wirksam. Bis dahin bleiben die Rechte und Pflichten bei der ursprünglich angemeldeten Person.

16.3 Die Ersatzperson darf im privaten oder persönlichen Umfeld gesucht werden. Eine Weitergabe gegen ein Entgelt, das über das gezahlte Startgeld hinausgeht, ist ausgeschlossen. Öffentliche Angebote, insbesondere auf Kleinanzeigen-, Ticket- oder sonstigen Verkaufsplattformen, sind nicht gestattet.

16.4 Bei Verstoß gegen Ziffer 16.3 wird die Übertragung nicht bestätigt; der Startplatz kann ohne Erstattung des Startgelds entfallen.

16.5 Eine Erstattung des Startgelds durch uns erfolgt im Fall der Übertragung nicht. Der Ausgleich zwischen beiden Personen ist deren Sache. Das Tracker-Pfand nach Ziffer 18 geht auf die Ersatzperson über.

17. Ticket- und Reiserücktrittsversicherung

17.1 Es wird empfohlen, eine Ticket- und Reiserücktrittsversicherung abzuschließen.

18. GPS-Tracker-Pfand

18.1 Bei Buchung wird ein Pfand von 50 € pro GPS-Tracker erhoben. Nach Rückgabe des Trackers wird das Pfand zurückerstattet. Das Tracker-Pfand wird über ein separates, verpflichtend zu buchendes Pfandticket erhoben. Das Startticket berechtigt nur zusammen mit dem für die jeweilige Buchung erforderlichen, vollständig bezahlten Pfandticket zur Teilnahme. Ohne Zahlung des erforderlichen Tracker-Pfands ist kein Start möglich. Fehlende Pfandtickets können vor dem Start nachgebucht und bezahlt werden.
18.2 Im Verlustfall wird das Pfand einbehalten, und es wird eine zusätzliche Gebühr von 100 € pro Tracker erhoben; insgesamt also 150 € pro Tracker.
18.3 Der Tracker wird am Ziel bis zum Ende der Finisherparty zurückgegeben. Wer die Fahrt erst danach beendet oder abbricht, sendet den Tracker spätestens 7 Tage nach Ende bzw. Abbruch der Fahrt an die in der Tracker-Anleitung genannte Adresse zurück. Versand erfolgt auf Kosten und Risiko der Teilnehmer:innen; wir empfehlen einen versicherten Versand mit Sendungsverfolgung.
18.4 Das Pfand erstatten wir innerhalb von 30 Tagen nach Eingang und Prüfung des Trackers auf das ursprünglich genutzte Zahlungsmittel.
18.5 Wird der Tracker nicht fristgerecht oder beschädigt zurückgegeben, wird das Pfand einbehalten; Ziff. 18.2 bleibt unberührt.

19. Ärztliche Bescheinigung

19.1 Wir empfehlen allen Teilnehmer:innen, vor der Veranstaltung ärztlich abklären zu lassen, ob gegen die Teilnahme an einer mehrtägigen, selbstunterstützten Langstreckenfahrt gesundheitliche Bedenken bestehen. Eine Vorlage für die Bescheinigung stellen wir bereit.

19.2 Bei den in der jeweiligen Veranstaltungsinformation ausgewiesenen Veranstaltungen ist die Vorlage dieser Bescheinigung Teilnahmevoraussetzung. Das gilt insbesondere für Veranstaltungen, die durch Italien führen. Die Bescheinigung muss die konkrete Veranstaltung ausdrücklich nennen und darf bei Veranstaltungsbeginn nicht älter als zwölf Monate sein. Sie ist spätestens beim Check-in vorzulegen.

19.3 Die Bescheinigung ist ein Sicherheitsstandard des Veranstalters. Soweit das Recht oder die Rechtspraxis eines durchfahrenen Landes weitergehende Nachweise verlangt, ist deren Beschaffung Sache der Teilnehmer:innen.

20. Erforderliche Ausrüstung

20.1 Die Teilnehmer:innen müssen sich vor der Veranstaltung eigenständig der Veranstaltung und Witterung gemäß ausrüsten (Licht, Kleidung, Essen, Wasser, Navigationsgerät, Erste-Hilfe-Kit, Werkzeug etc.).
20.2 Dazu zählt unter anderem:

  • Ein Helm, der den TÜV-/GS-Normen entspricht (obligatorisch).
  • Ein GPS-Gerät, um dem Track folgen zu können, mit ausreichend Stromkapazität (z. B. Powerbank).
  • Mindestens 35 mm Reifenbreite, empfohlen ~40 mm und mehr. Für Mailand–München gilt eine Mindestbreite von 40 mm, empfohlen 45 mm und mehr.
  • Übernachtungsgepäck, das ein Notbiwak ermöglicht, möglichst in Bikepacking-Taschen verstaut (klassische Packtaschen eignen sich nicht für diese Geländetour).
  • Licht, möglichst starke Kopf- und Radlampen mit ausreichender Stromkapazität oder Nabendynamo.
  • Multitool, Kettenschloss, Ersatzbremsbeläge, zwei Ersatzschläuche, Pumpe, Schlauch- und Mantelflicken.
  • Ersatz-Schaltauge für euer Rad.
  • Ausreichend Essen und Trinken.
  • Geeignete Kleidung für Witterung und Jahreszeit.
  • Erste-Hilfe-Kit.
  • Warnweste: Auf Strecken durch Frankreich und Italien ist außerorts bei Dunkelheit eine retroreflektierende Warnweste nach dem dort jeweils geltenden Standard (EN 1150 bzw. EN ISO 20471) vorgeschrieben und daher mitzuführen.
  • Ausweis für Grenzübertritte.

20.3 Für einzelne Veranstaltungen können wir darüber hinausgehende oder abweichende Anforderungen an die Ausrüstung festlegen. Diese werden in der Veranstaltungsinformation und im Vorbereitungshandbuch der jeweiligen Veranstaltung genannt; die dort veröffentlichte Liste ist für diese Veranstaltung maßgeblich. Maßgeblich ist der bei der Buchung veröffentlichte Stand; spätere Verschärfungen nehmen wir nur vor, soweit sie aus Sicherheitsgründen erforderlich und für die Teilnehmer:innen zumutbar sind.

21. Physische Fitness und Gesundheitszustand

21.1 Jede:r Teilnehmer:in muss über ausreichende physische Fitness und einen guten Gesundheitszustand verfügen, um die Herausforderungen der Distanzradfahrt zu bewältigen.
21.2 Der Veranstalter empfiehlt eine ärztliche Untersuchung vor der Teilnahme, insbesondere für Personen über 35 Jahre oder für Personen mit Vorerkrankungen. Für die ärztliche Bescheinigung gilt Ziffer 19.

22. Absage, höhere Gewalt oder Änderung durch Veranstalter

22.1 Der Veranstalter behält sich vor, die Veranstaltung aus Sicherheitsgründen (z. B. extreme Wetterbedingungen, behördliche Anordnungen, höhere Gewalt) abzusagen oder zu verschieben.
In diesem Fall wird die Teilnahmegebühr – abzüglich nachweislich entstandener, nicht rückerstattbarer Dritt- und Organisationskosten – erstattet oder ein Ersatztermin angeboten. Weitere Ansprüche (z. B. Reise- oder Unterkunftskosten) sind ausgeschlossen.
22.2 Höhere Gewalt: Ereignisse außerhalb der Kontrolle des Veranstalters, wie Naturkatastrophen, Pandemien, behördliche Maßnahmen, Krieg oder Streik, befreien den Veranstalter für die Dauer und im Umfang ihrer Wirkung von der Leistungspflicht.
22.3 Mindestteilnehmerzahl (Folgen & Erstattung):
Wird bis 14 Tage vor Veranstaltungsbeginn die Mindestteilnehmerzahl von 20 Personen nicht erreicht, kann der Veranstalter die Veranstaltung absagen oder einen Ersatztermin anbieten.
Im Falle der Absage wird die Teilnahmegebühr vollständig erstattet; weitergehende Ansprüche (z. B. Reise- oder Unterkunftskosten) sind ausgeschlossen.
Beim Ersatztermin können Teilnehmer:innen zwischen Umbuchung (ohne Gebühr) und Erstattung wählen.

22.4 Der Veranstalter kann die Strecke auch während der Veranstaltung aus Sicherheitsgründen (z. B. Wetter, Gefahrenstellen, Sperrungen, behördliche Anordnungen) ganz oder teilweise sperren, umleiten oder neutralisieren und hierzu Anweisungen erteilen. Wird die Veranstaltung dadurch ganz oder in wesentlichen Teilen unmöglich, gelten die Erstattungsregelungen nach den Ziffern 22.1 und 22.2 entsprechend; die Haftung nach Ziffer 5.6 bleibt unberührt.

23. Änderungen und Ergänzungen

23.1 Der Veranstalter behält sich das Recht vor, diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen sowie die Routenführung und Veranstaltungsmodalitäten jederzeit zu ändern oder zu ergänzen.
23.2 Die Teilnehmer:innen werden über wesentliche Änderungen rechtzeitig informiert.

24. Salvatorische Klausel

24.1 Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB unwirksam oder undurchführbar sein oder werden, so berührt dies nicht die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen.
24.2 An die Stelle der unwirksamen oder undurchführbaren Bestimmung tritt diejenige wirksame und durchführbare Regelung, deren Wirkungen der wirtschaftlichen Zielsetzung am nächsten kommen, die die Vertragsparteien mit der unwirksamen bzw. undurchführbaren Bestimmung verfolgt haben.

25. Preise / Zusatzleistungen / Versand

Alle Preise verstehen sich in Euro inkl. gesetzlicher Umsatzsteuer. Zusatzleistungen (z. B. Tracker-Versand, T-Shirts, etc.) werden separat berechnet.

26. Gerichtsstand

26.1 Soweit gesetzlich zulässig, ist für alle Streitigkeiten aus oder im Zusammenhang des Vertrags der Gerichtsstand Berlin.
26.2 Wir sind nicht bereit und nicht verpflichtet, an Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle teilzunehmen.

27. Geltung der AGB

27.1 Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten bereits bei der Buchung und nicht erst bei Beginn der Veranstaltung.


Stand: 18.10.2026

Hinweis: Supergrevet ist eine Marke der Eposphere UG. Sofern bei einzelnen Veranstaltungen ergänzende lokale Regelungen bestehen, gelten diese zusätzlich zu vorliegenden AGB; im Zweifel gehen diese AGB vor.