1.) Teilnahmevoraussetzung
Jede:r kann teilnehmen. Voraussetzungen ergeben sich aus den Beschreibungen der jeweiligen Tour. Darüber hinaus wird körperliche Gesundheit vorausgesetzt, sowie eine sportliche Grundfitness, welche der Tour angemessen ist.
Für die sportliche und wettergerechte Ausstattung bzw. Kleidung ist jede:r Teilnehmer:in selbst zuständig. Entsprechende Ausstattungs-/Packlisten werden der/m Teilnehmer:in als Empfehlung vor Beginn der Tour zugesandt.
Die Navigation erfolgt eigenständig auf Basis des zur Verfügung gestellten GPX-Tracks. Entsprechende Hardware, sowie das Wissen um den Umgang damit wird vorausgesetzt.
2.) Leistungen
Der Umfang der Leistungen ergibt sich aus den Leistungsbeschreibungen zum jeweiligen Produkt. Es können sich dennoch Änderungen im Detail ergeben Wetter, höhere Gewalt oder andere organisatorische Gründe können ebenfalls zu Änderungen des Leistungsangebots führen. Ansprüche der/s Teilnehmers:ins gegenüber dem Veranstalter entstehen dadurch nicht.
3.) Anmeldung / Buchung
Die Anmeldung und Buchung von Leistungen bei Grevet erfolgt online über www.grevet.de, www.supergrevet.de oder veröffentlichten Partnerseiten. Sie erhalten eine Bestätigung Ihrer Buchungsanfrage per E-Mail. Im Anschluss wird Ihre Anfrage geprüft und Sie erhalten eine verbindliche Rechnung.
4.) Bezahlung
Der Start ist nur nach Anmeldung und vollständiger Bezahlung der Antrittsgebühr möglich. Gebuchte Zusatzprodukte bleiben bis zur vollständigen Bezahlung im Eigentum des Veranstalters. Alle Teilnehmenden erhalten die genauen Details zur Bezahlung im Anschluss an die Anmeldung. Die Teilnahmegebühr ist vorab bei Abschluss der Buchung fällig.
5.) Rücktritt/Stornierung
Soweit in diesen AGB nichts Abweichendes vereinbart wurde, gelten die gesetzlichen Bestimmungen zu Widerruf und Rücktritt. Bei Fernabsatzverträgen über die Teilnahme an den Grevet Sportveranstaltungen besteht gemäß § 312g Abs. 2 Nr. 9 BGB kein gesetzliches Widerrufsrecht. Teilnehmer:innen sind gebeten eine Startplatzrücktrittsversicherung abzuschließen.
5.1) Sonderfall: Pandemische Lage, Lockdown
Sollte die Tour in Ihrem Umfang die jeweiligen Bestimmungen und Gesetzeslage der zu bereisenden Länder verletzen muss die Tour abgesagt werden. Es erfolgt keine Rückerstattung der Teilnahmegebühr. Sofern möglich, wird ein Nachholtermin zur Durchführung der Tour angeboten.
5.2) Höhere Gewalt
Die Veranstalter sind dazu berechtigt, einzelne Events auf Grund von höheren Mächten abzusagen oder abzuändern (z. Bsp.: Unwetter, neuen Vorschriften, etc.). Sofern möglich, wird ein Nachholtermin zur Durchführung der Tour angeboten.
6.) Tour-/Reiseabbruch
Ein:e Teilnehmer:in, welche:r die Tour vorzeitig abbricht oder verlässt, hat keinerlei Anspruch auf Rückerstattung der Teilnahmegebühr. Dies gilt ebenfalls, wenn der/die Teilnehmer:in die Teilnehmervoraussetzungen nicht erfüllt.
7.) Mindest-/Maximalteilnehmer:innenzahl
Es gibt keine Mindest- oder Maximalteilnehmer:innenzahl während des Wertungszeitraums. Beim Social Grevet und Supergrevet bestehen Kapazitätsgrenzen beim Start.
8.) Corona Situation
Jede:r Teilnehmer:in ist eigenständig dafür verantwortlich, sich über die jeweils geltenden Corona-Regeln der befahrenen Gebiete zu informieren und diese Regeln einzuhalten.
9.) Sicherheitshinweise
Auf allen Touren besteht Helmpflicht. Für die Verkehrssicherheit der Fahrräder ist der:die Teilnehmer:in selbst zuständig.
10.) Haftung
Der Veranstalter haftet nicht für Personen-, Sach- oder Vermögensschäden der Teilnehmer:innen. Alle Teilnehmer:innen fahren auf eigene Verantwortung. Im Falle eines Schadens an sich selbst (z.B.: Sturz), Material oder Dritten haftet alle Teilnehmenden für sich als handelnde Person selbst. Alle Teilnehmenden müss Haftpflicht versichert sein, sei es über einen Verband oder durch eigene, private Versicherung. Alle Teilnehmenden sind auch selbst z.B. für ihre Kranken- oder Auslandskrankenversicherung zuständig, bzw. sollte bei ihrer bestehenden Versicherung die enthaltenen Leistungen erfragen.
11.) Lizenzbestimmungen
Vom Veranstalter erworbene Druckerzeugnisse und digitale Dokumente wie GPS-Daten, Tourbeschreibungen und Tourinformationen unterliegen dem Urheberrecht. Der:die Teilnehmer:in erhält ein zeitlich uneingeschränktes Nutzungsrecht, um diese für ihre:seine Touren anzuwenden. Eine Weitergabe an Dritte ist grundsätzlich nicht gestattet.
12.) Rechte am Bild / Video
Wenn während der Touren durch Fotografen des Veranstalters Fotos und Videos, teils per Drohne, angefertigt werden, akzeptieren die Teilnehmer:innen, dass das entstandene Material für externe Maßnahmen & Werbekampagnen für Grevet kostenfrei verwendet werden darf
Der:die Teilnehmer:in kann der Verwendung der Bilder jederzeit widersprechen. Der Widerspruch muß schriftlich gegenüber Grevet erfolgen. Alle Werbematerialen und Kampagnen die sich zum Zeitpunkt des Widerspruchs bereits im Umlauf befinden dürfen weiterhin verwendet und veröffentlicht werden. Drucksachen müssen erst bei einer Neuauflage geändert werden.
13.) Gültigkeit
Sollte eine Bestimmung ungültig sein, behalten die übrigen Bestimmungen ihre Gültigkeit.
14.) Gerichtsstand
Der Gerichtsstand ist Berlin.